Regalprüfung
Eine Regalprüfung ist zwingend notwendig, denn hier geht es um die Verantwortung für den Arbeitsschutz. Der Arbeitgeber ist laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen systematisch und regelmäßig zu prüfen. Hierzu gehören auch die statischen Regale. Hierbei ist zwingend vorgeschrieben, dass die Durchführung der Regalprüfung nach DIN EN 15635 von einer fachkundigen Person im 12-Monats-Intervall erfolgen soll.
Die jährliche Prüfpflicht ist in der für Lagereinrichtungen gültigen DGUV Regel 108-007 (BGR 234) festgelegt. Die Vorschrift besagt, dass Lagereinrichtungen oder Regale als Arbeitsmittel anzusehen sind und somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unterliegen.
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Regale unterliegen der Prüfpflicht
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Regel 108-007 (bisher BGR 234) und DIN EN 15635 verpflichten den Arbeitgeber zur systematischen Regalprüfung seiner Lageranlage spätestens alle 12 Monate durch eine befähigte Person.
Die DIN EN 15635 legt dabei Art und Ablauf der Kontrollen fest und definiert Grenzwerte für die Gefährdungsbeurteilung.
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Das ist bei der Prüfung sinnvoll und wichtig
Zum einen ist die Regalprüfung vom Gesetzgeber vorgegeben und damit auch automatisch Pflicht. Doch sie ist ohnehin unerlässlich, denn nur das Erkennen etwaiger Beschädigungen garantiert den optimalen Schutz in jedem Unternehmen. Kleinere Beschädigungen können im Laufe eines Jahres fast unbemerkt entstehen. Sie stellen aber ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.
Immer wieder kommt es zu Zusammenstößen mit Gabelstaplern oder anderem schweren Gerät, da ist eine Kontrolle über den tatsächlichen Zustand des Regals zwingend notwendig. Nur so lassen sich frühzeitig Mängel erkennen. Dadurch minimieren sich zudem auch eventuell anfallende Reparaturkosten.
Inhalt der Regalprüfung
Im ersten Schritt geht es um die optische Begutachtung der Lagereinrichtung. In einem zweiten Schritt werden die Daten der Belastungsschilder mit dem Aufbau der Regalanlage abgeglichen. Auch die Einhaltung von Herstellervorgaben für Aufbau und Betrieb der Anlagen werden in diesem Zuge überprüft.
Alle beschädigten Bauteile werden dann unmittelbar gekennzeichnet. Gleichzeitig werden auch die Ursachen der Beschädigung ermittelt. Dann wird ein detailliertes Inspektionsprotokoll inklusive der Beurteilung der Schäden erstellt.
Ein Maßnahmenplan für die Beseitigung der festgestellten Mängel gehört ebenfalls zum Inspektionsprotokoll, ebenso wie eine unverbindliche und detaillierte Offerte für die eventuellen anfallenden Reparaturen. Am Ende der Regalprüfung werden die entsprechenden Regale mit einer Plakette gekennzeichnet. Sie dient dem Firmeninhaber als Nachweis der Regalprüfung und erinnert gleichzeitig an den nächsten Prüftermin.
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