Regale prüfen gemäß DGUV 208-061 und 208-043

Das regelmäßige prüfen von Regalen ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern ein entscheidender Schritt für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Gemäß der DGUV Regel 208-061 und der DGUV Information 208-043 sind Unternehmen verpflichtet, ihre Lagereinrichtungen auf Standsicherheit, Belastbarkeit und allgemeine Betriebssicherheit zu überprüfen. Diese Vorschriften basieren auf den Normen wie DIN EN 15635 und dienen dazu, Unfallrisiken zu minimieren und die Integrität von Materialien sowie die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Einmal jährlich mindestens muss eine Prüfung durch eine befähigte Person erfolgen, um sicherzustellen, dass alle Regalstrukturen den relevanten Sicherheitsstandards entsprechen.

Beim prüfen von Regalen stehen verschiedene zentrale Kriterien im Fokus, darunter die Überprüfung der Standsicherheit und der maximalen Traglast. Die Einhaltung dieser Standards schützt nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern trägt auch dazu bei, kostspielige Betriebsunterbrechungen zu vermeiden, die durch Unfälle oder Schäden entstehen könnten. Ein gut gewartetes Regalsystem ist das Fundament eines effizienten Lagers, in dem die Produkte sicher und organisiert gelagert werden können. Der Nachweis über durchgeführte Prüfungen ist ebenfalls unerlässlich; er dokumentiert, dass Sie Ihren rechtlichen Verpflichtungen nachgekommen sind und zeigt Ihr Engagement für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.

Das regelmäßige prüfen von Regalen bringt zahlreiche Vorteile mit sich: Sie senkt das Risiko von Unfällen, schützt Ihre Mitarbeiter und sichert den reibungslosen Ablauf Ihrer betrieblichen Prozesse. Daher sollten Sie nicht nur die rechtlichen Anforderungen im Blick haben, sondern auch die positiven Auswirkungen, die regelmäßige Prüfungen auf die gesamte Arbeitsumgebung haben können. Denken Sie daran, dass die Prüfungen mindestens einmal jährlich dokumentiert werden müssen, um im Falle einer Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden nachweisen zu können, dass alle Sicherheitsstandards eingehalten wurden. Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen – handeln Sie jetzt und stellen Sie sicher, dass Ihre Regalsysteme jederzeit den höchsten Sicherheitsanforderungen genügen.

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Hochregale unterliegen der Prüfpflicht

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die DGUV Informationen 208-061 und 208-043 (vormals DGUV Regel 108-007, BGR 234) sowie die DIN EN 15635 verpflichten den Arbeitgeber, mindestens alle 12 Monate eine systematische Regalinspektion seiner Lageranlage durch eine qualifizierte Person durchführen zu lassen. Die DIN EN 15635 bestimmt dabei sowohl die Art und den Ablauf der Inspektionen als auch die Grenzwerte für die Bewertung der Gefährdungen.

 

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Inspektionsablauf zur Schadenklassifizierung

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